Gerade bei Mobilfunkantennen wird die Sendeleistung falsch bewertet. Es wird jeweils nur auf einem Kanal und auf 1 Antenne gemessen, wie gross die Leistung auf der Nutzfrequenz ist. Dabei kommt man auf bestimmte Werte, die dann als Strahlungswerte angegeben werden. Tatsächlich ist aber die Strahlungsleistung wesentlich höher, da gerade eine Array-Antenne einen grösseren Bereich von Nebenfrequenzen erzeugt, die aber nicht nutzbar sind und daher auch nicht gemessen werden. Die Gesamtleistung dürfte aber im Bereich des 3-fachen der angegebenen Strahlung betragen. Messungen müssten sich heute deswegen über den gesamten Frequenzbereich von 0 bis 100 GHz erstrecken, um die tatsächliche Sendeleistung zu ermitteln.

Ein Messprotokoll muss zwingend den Frequenzbereich enthalten, über den die Messung gemacht wurde, andernfalls ist es unvollständig. Wird nur 1 Freqeunz angegeben, so erfolgte die Messung nur auf der Nutzfrequenz und die Messung ist somit unvollständig.

Meines Wissens wurden noch nie solche Messungen gemacht.

Die Grenzwerte für Funk-Strahlung gelten im Grunde dann auch nicht nur für 1 Antenne, sondern sie geben die Gesamtwerte für einen Punkt an jedem Ort und zu jeder Zeit an, an denen sich eine Person befinden könnte.

Dies wird in Gesetzestexten aber selten so dargelegt.

Die Antennen-Arrays, mit 64 Kanälen (oder mehr) müssten bei Kontrollmessungen eigentlich auf allen Kanälen gleichzeitig strahlen, um zuverlässige Werte zu erhalten - wohlgemerkt über das gesamte Frequenzspektrum.

Hinzu kommen Antennen von anderen Anbietern, deren Strahlung sich an den Messpunkten kreuzen könnten, sowie Strahlung durch den gleichzeitigen Betrieb von Bluetooth, VLAN, Satelliten, Radiosendungen und mehr.

Natürlich liegt dies nicht im Interesse der Mobilfunkanbieter, denn es würde bei konsequenter Messung und Einhaltung, wahrscheinlich zur sofortigen Stilllegung mehrerer Antennen führen würde.


Solange bis korrekt gemessen wird, sollten wir sämtliche Mobile-Funkanlagen besser abschalten.

Die Unbedenklichkeit dieser Einrichtungen besteht nur aufgrund von Versprechungen, unvollständigen Messresultaten, Berechnungen und Simulationen. Sie ist nicht bewiesen.

Es muss an jedem Punkt und zu jeder Zeit in der Öffentlichkeit gewährleistet werden, dass die Grenzwerte für Funk-Strahlung niemals überschritten werden, werden. (Auch nicht für kürzeste Zeiten.)

Meine Frage an die Betreiber und das BAKOM: Wie wollen Sie dies gewährleisten?