Wird in Grundrechte der Bürger eingegriffen, stellt sich die Frage nach der Verhältnismässigkeit. Rechtmässig ist eine Massnahme, wenn sie einen legitimen öffentlichen Zweck verfolgt und überdies geeignet, erforderlich und angemessen ist. Eine Massnahme, die diesen Anforderungen nicht entspricht, ist rechtswidrig.

Das Ziel, welches mit den angeordneten Massnahmen erreicht werden sollte, war, so wurde es anfangs jedenfalls kommuniziert, die drohende Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden. Eine Überlastung des Gesundheitssystem hat es in der Schweiz jedoch zu keinem Zeitpunkt gegeben.

Lockdown

Es gibt sehr viele Stimmen aus Politik, Wirtschaft und Jurisprudenz, welche die behördlichen Massnahmen, international gesehen, als unverhältnismässig ansehen. 

Für die Menschen in der Schweiz und die Wirtschaft stellen sich die Massnahmen als so gravierend dar, dass diese nach Art. 36 der Bundesverfassung nicht gerechtfertigt oder angemessen sind, so wird teilweise argumentiert. Auch stellen sie nicht die mildeste Massnahme dar. Gemäss einem Artikel der Handelszeitung verursachen die vom Bund getroffenen Massnahmen allein bei Detailhändlern eine Umsatzeinbusse von CHF 39 Millionen pro Tag.

Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr seit dem 6. Juli 2020

(Art. 3a Covid-19-Verordnung besondere Lage)

Viele Wochen lang wurde diskutiert, ob Masken vor dem Virus Sars-Cov2 schützen.

Bereits im März/April testete der Physiker René Rossi, Leiter der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Forschungsanstalt Empa, Abteilung Membrane und Textilien, handelsübliche Masken auf ihre Wirksamkeit.

Die Chirurgenmaske, die die Schweizer nun häufig tragen, wurde als ein Wegwerfprodukt geschaffen, um Patienten bei einer OP vor dem Arzt zu schützen. Sie hält durch eine Beschichtung vor allem Bakterien ab. Als Virenschutz ist sie nicht tauglich. Vor Partikeln in der Grössenordnung des Corona-Virus schützt sie nur bedingt.

Eine Partikelschutzmaske schützt zwar effektiv vor kleinen Partikeln wie Feinstaub oder Viren, kann aber aus Gründen des Komforts nicht lange getragen werden und ist somit nicht alltagstauglich.

Selbst gefertigte Stoffmasken aus Baumwolle überzeugen den Physiker auch nicht: "Unsere Tests haben gezeigt, dass sie bis zu 80 Prozent der Aerosole und auch Feuchtigkeit durchlassen, zum Beispiel, wenn jemand hustet."

Weshalb sollen wir also im öffentlichen Verkehr Masken tragen, wenn sie gar keinen ausreichenden Schutz bieten? Ist diese Massnahme verhältnismässig?

https://www.srf.ch/news/schweiz/schutz-vor-coronaviren-schweizer-forscher-tuefteln-an-der-volksmaske